Strom sparen heißt Geld sparen
Computer sind wahre Stromfreser, sie verbrauchen in deutschen Haushalten mittlerweile sogar mehr Strom als Haushaltsgeräte. Aber mit einfachen Tricks können PC-Nutzer die Kosten deutlich senken - bis zu 200 pro Jahr. Wir zeigen, wie es geht.
Heimische Computer mit ihren Zubehör-Geräten, wie Drucker oder Router, verbrauchen deutlich mehr Strom als die meisten Nutzer glauben. Manche Fabrikate benötigen im Gegensatz zu sparsamen Geräten bis zu zehnmal mehr Energie. Zu diesem Ergebnis kommt Energy Star, das Programm der Europäischen Gemeinschaft für Strom sparende Bürogeräte.
Wer nur einen PC und einen Drucker für den Hausgebrauch hat und diese durchschnittlich nutzt, kann mit der richtigen Wahl bis zu 200 Euro pro Jahr sparen. Klaus Hendlmeier, TÜV Rheinland-Experte für Energieeffizienz, rät beim Kauf von Computer und Zubehör auf das Energy-Star-Label zu achten und nur die notwendigste Ausstattung zu kaufen. „Wer seinen Computer vor allem für E-Mail und Internet nutzt, kann zum Beispiel getrost auf eine zusätzliche Grafikkarte verzichten. So lassen sich bei einer durchschnittlichen Nutzung zu Hause rund 18 Euro Stromkosten jährlich einsparen.“
Auch nach dem Kauf sind die Möglichkeiten für umwelt- und kostenbewusste Verbraucher noch nicht ausgeschöpft. Wichtige Energiesparer sind vor allem der Standby-Modus und der Ruhezustand.
Energiesparen im großen Stil könnte sogar dazu führen, dass bis 2020 zehn Atomkraftwerke abgeschaltet werden könnten. Das haben die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und das Wuppertal Institut ermittelt. Verbraucher können aber auch im Alltag - und besonders mit dem Stromfresser Computer - einen Beitrag dazu leisten.
Wir geben praktische Tipps, mit denen Sie am Rechner ganz einfach Strom und damit Geld sparen können
Bei Windows-Rechern lässt sich einstellen, dass sich der Computer nach einigen Minuten Nutzungspause in den stromsparenden Standby- oder Ruhe-Modus versetzt. Eine sinnvolle Einstellung ist: Standby-Modus nach 20 Minuten und Ruhezustand nach 40 Minuten -Im Ruhezustand speichert der Rechner alle Daten automatisch ab und schaltet sich dann aus.-
Ein Bildschirmschoner senkt den Strom dagegen nicht und sollte deshalb besser ausgeschaltet werden
Ein Flachbildschirm ist deutlich sparsamer als alte Röhrengeräte. Außerdem lässt er sich zwischendurch über die Energiesparfunktion des Betriebssystems ausschalten.
Wer den Bildschirm dunkler stellt, spart Energie. Die Helligkeit sollte an die Umgebung angepasst werden. Wenn es dunkler ist, kann der Monitor auch dunkler eingestellt werden, ohne dass die Sicht-Qualität leidet.
Permanentes Abschalten ist aber nicht bei jedem Gerät die beste Lösung: Tintenstrahldrucker führen bei jedem Anschalten eine Reinigung der Druckköpfe aus und verbrauchen damit vergleichsweise viel Strom.
Andere Geräte verbrauchen sogar Energie, wenn sie ausgeschaltet sind. Wie wär´s denn mit einer abschaltbaren Steckerleiste?!
Viel Geld lässt sich auch mit dem Verzicht auf Stromfresser im Computer sparen: Zusätzliche Grafikkarten brauchen zum Beispiel eine Menge Energie, werden für Büroarbeit und normales Surfen im Internet aber gar nicht gebraucht. Bei manchen Grafikkarten besteht auch die Möglichkeit, die Taktfrequenz zu reduzieren.
Wer eine Web-Cam hat, sollte sie nur dann einschalten, wenn sie aktiv benutzt wird.
Das DSL-Moden oder der DSL-Router sollte ebenfalls bei Nichtgebrauch ausgeschaltet werden. Diese Möglichkeit des Stromsparens wird von vielen übersehen.
Wer sparen will, legt sich am besten ein Notebook zu. Es ist wesentlich energieeffizienter als ein PC mit vergleichbarer Ausstattung samt Monitor. Der Akku sollte nach erfolgreichem Laden aus dem Gerät, und damit vom Netz genommen werden.
Bereits beim Kauf eines neuen Rechners sollten Kunden auf das Netzteil achten. Je leistungsstärker es ist, desto mehr Strom wird verbraucht. Wer seinen PC nur für einfache Dinge nutzt, verbraucht so überflüssig viel Strom.
Insgesamt gilt bei einer Neuanschaffung die Faustformel: Je leistungsfähiger der PC, desto höher der Stromverbrauch.
Energieeffiziente Computer und andere Geräte können Verbraucher am sogenannten Energy-Star-Label erkennen.
Tipps zur sicheren WLAN-Nutzung
Jeder nutzt es, und keiner will mehr darauf verzichten: Wireless Local Area Networks, besser bekannt als WLANs, haben das Leben und Surfen leichter gemacht. Doch die meisten dieser Netze sind nicht annähernd ausgelastet. Viel mehr Menschen könnten ihr WLAN teilen - wenn die Rechtssituation anders wäre.
Unterwegs ist es nicht schwer, ein Drahtlosnetzwerk aufzuspüren: Cafés, Kneipen oder Restaurants werben schon an der Tür mit Gratis-WLAN, der Schlüssel steht in der Karte oder der Kellner verrät ihn. Datenbanken wie www.drahtlosunterwegs.de, www.hotspot-locations.de oder http:wi-fi.jiwire.com listen Hotspots nach Orten, Straßen oder Postleitzahlen auf. Auch auf den Bürgerportalen der Städte sind oft Hotspot-Verzeichnisse zu finden.
Vorsicht ist in öffentlichen WLAN-Hotspots aber die Mutter der Porzellankiste: In unverschlüsselten oder mit WPA schlecht gesicherten WLANs können Daten - und damit auch sensible Zugangsdaten - leicht abgefangen werden. «Ein mit dem veralteten WEP-Verfahren verschlüsseltes WLAN muss als offen betrachtet werden», warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es empfiehlt, offene WLAN-Netze zu meiden, wenn der Datenverkehr der jeweiligen Seite nicht durchgehend verschlüsselt ist - erkennbar am «https» in der Adresse.
Sollte man im Ausnahmefall doch einmal in einem offenen WLAN und auf unverschlüsselten Seiten surfen müssen, rät das BSI, insbesondere bei mobilen Geräten die automatische Synchronisierung von Online-Diensten abzuschalten. Für alle Geräte gilt: Besuchte offene WLAN-Netze sollten gleich gelöscht werden, damit sich das Gerät nicht wieder automatisch mit dem Netz verbindet.
Als sicher gelten Hotspots mit WPA2-Verschlüsselung, die inzwischen Standard ist. Das BSI empfiehlt ein komplexes Passwort mit mindestens 20 Zeichen, keinesfalls darf der Schlüssel ein bekanntes Wort oder ein Name sein. WPA2 sollte auch am Router zu Hause eingestellt sein. Die ab Werk voreingestellte SSID gilt es zu ändern. Denn wer sein Netz nicht ausreichend sichert, so dass Dritte vielleicht illegale Inhalte herunterladen können, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 als sogenannter Mitstörer abgemahnt werden. Der Betreiber des Hotspots muss dann die Anwaltskosten übernehmen - aber immerhin keinen Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung leisten.
«Sein Netz aus Nettigkeit offen zu lassen, ist ein großes Risiko», sagt Joerg Heidrich, Justiziar der Computerzeitschrift «c't». Gleiches gelte für ein mit der Nachbarschaft geteiltes WLAN oder selbst das gelegentliche Weiterreichen des Netzwerkschlüssels. «Es ist traurig, dass man solche Angebote in Deutschland kaum mehr verantworten kann.» In fast jedem anderen Land seien offene oder geteilte WLAN-Netze problemlos möglich. Spätestens seit dem jüngsten BGH-Urteil gelte: «Die Gefahr, in die Haftungsfalle zu geraten, ist zu groß.» Denn im Zweifel haftet für den Missbrauch derjenige, der den Zugang zur Verfügung stellt und dem die ermittelte IP-Adresse zugeordnet werden kann. «Selbst wenn ich die Nutzung aufwendig protokolliere, ist nicht gesagt, dass das ein Gericht akzeptiert.»
Etwas anders sieht es aus, wenn sich jemand mit seinem WLAN einer Hotspot-Community anschließt, die für ihre Mitglieder kostenloses Surfen auf Gegenseitigkeit oder auch den Zugang für Fremde gegen Gebühr organisiert. Denn surfen können dort nur angemeldete Nutzer, deren Log-in-Daten gespeichert werden und die zum Teil sogar eine eigene IP-Adresse erhalten. «So kann man denjenigen, der einen Rechtsbruch begangen hat, ermitteln», sagt Heidrich, der Fachanwalt für IT-Recht ist. «Bei den organisierten Anbietern ist die Gefahr deshalb schon geringer.»
Bei Communitys wie Fon, Sofanet oder Hotsplots wird neben dem eigenen privaten ein zweites öffentliches Netz mit eigener SSID aufgebaut. Dazu erhält man eine modifizierte Router-Firmware oder einen zweiten Access Point vom Anbieter.
Bevor man sich einer Community anschießt, schadet aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen (AGB) des eigenen Internet-Providers nicht. Denn dieser kann das Teilen des Zugangs verbieten. «Bei der 'Weitervermietung' des eigenen WLAN-Anschlusses könnten Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten drohen», warnt die Initiative «Deutschland sicher im Netz».
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