

Laserpointer-Attacken auf Piloten drastisch gestiegen
Angriffe auf Piloten mit Laserpointern haben drastisch zugenommen. Laut Luftfahrt-Bundesamt sind im vergangenen Jahr 279 Attacken auf deutsche Flugzeuge gemeldet worden. Das berichtet die «Mitteldeutsche Zeitung». 2009 seien es noch 36 gewesen. Fast alle Angriffe richteten sich 2011 gegen Passagierflugzeuge. In sechs Fällen waren Hubschrauber betroffen, in vier Fällen Frachtmaschinen. Deutschlandweit am stärksten betroffen ist den Angaben zufolge der Flughafen Frankfurt/Main.
Air Berlin stutzt Flotte bis Sommer 2012 um mehr als zehn Prozent
Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin will ihre Flotte bis Sommer 2012 um mehr als zehn Prozent reduzieren. Die Zahl der Flugzeuge solle von 170 auf 152 sinken, teilte das Unternehmen mit. Die Flugleistung soll aber nur um vier Prozent fallen. Mit dem Maßnahmenpaket will das Unternehmen das operative Ergebnis um 200 Millionen Euro verbessern. In welchem Zeitraum dies erfolgen soll ist noch unklar.
Ohne Kreditkarte - Passagier darf fliegen
Eine Airline darf einem Kunden den Flug nicht verweigern, weil er beim Check-In nicht seine Kreditkarte vorzeigen kann.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat entsprechende Geschäftsbedingungen der Fluglinie Iberia beanstandet und vom Landgericht Frankfurt am Main Recht bekommen.
Die Richter hielten die strikte Klausel für rechtswidrig und sprachen der betroffenen Kundin Schadenersatz zu. Die Brgründung: Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, urteilten die Richter.
Sie hatte demnach die erforderliche Kreditkarte nicht vorlegen können und gegen Gebühr auf einen anderen Flug umbuchen müssen (Az. 2-24 O 142/10). Von der Airline war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin hinweist (Az.: 2 24 O 142/10).
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Ein Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Beschluss. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse (Az.: 13 U 231/09).
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten nun Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten.
Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern.
Airline schlechtes Wetter beweisen
Eine Airline muss schlechtes Wetter belegen können, wenn sie es als Grund für einen Flugausfall angibt. Außerdem muss sie nachweisen, dass die Absage auch unter Einsatz aller verfügbaren Mittel nicht zu verhindern war.
Andernfalls haben Kunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union. Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Zeitschrift “ReiseRecht aktuell“. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 15/10).
In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar einen Flug von Berlin über Amsterdam auf die Karibikinsel Aruba gebucht. Zwei Stunden vor dem Abflug erhielten die Urlauber von der Fluggesellschaft neue Tickets für den folgenden Tag, da das Flugzeug wegen Nebels nicht rechtzeitig von Berlin nach Amsterdam fliegen konnte. Das Ehepaar kam einen Tag verspätet auf Aruba an und bezahlte deshalb den Flug nicht. Die Summe von 1157,62 Euro sei mit dem Ausgleichsanspruch aufgerechnet.
Die Richter gaben dem Ehepaar Recht. Da die beiden auf einen anderen Flug umgebucht wurden, handle es sich um eine Annullierung gegen ihren Willen. Dafür stünden ihnen 600 Euro pro Flug zu. Die Fluggesellschaft habe nicht konkret nachgewiesen, dass sie den Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annullieren musste. Außerdem hätte sie darlegen müssen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den Flug wie geplant abzuwickeln - und warum es ihr nicht zuzumuten war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen.
Nachtflugverbot: LH Cargo weicht nach Köln/Bonn aus
Die Lufthansa weicht wegen des vorläufigen Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen teilweise auf den Flughafen Köln/Bonn aus.
Auf verschiedenen China-Verbindungen müssten Zwischenlandungen in Köln/Bonn eingeplant werden, um die international fest verhandelten Überflugrechte und Landegenehmigungen nicht zu verlieren, hieß es am Mittwochabend in einer Kundeninformation auf der Internet-Seite des Unternehmens.
Laut der «Leipziger Volkszeitung» (Donnerstag) werden fünf Frachtflüge aus Frankfurt verlagert. Ein Sprecher von Lufthansa Cargo bestätigte den Bericht auf Anfrage. Die Maschinen nach China sollten ab dem 30. Oktober in Köln/Bonn starten, schrieb die Zeitung. Die Flieger würden in Frankfurt abgefertigt und in Köln/Bonn zwischenlanden, um von dort nachts abzuheben.
Die Gesellschaft will am Donnerstag in Berlin über ihren Umgang mit dem Nachtflugverbot informieren. Allerdings kündigte das Unternehmen im Internet mehrere Änderungen im Flugplan an. So müssten zwei wöchentliche Verbindungen nach China gestrichen werden, für die es Alternativen mit eigenen Frachtflugzeugen oder Passagierfliegern der Lufthansa gebe. Zudem will die Gesellschaft «voraussichtlich ab Januar» mindestens ein Frachtflugzeug fest in Köln/Bonn stationieren, um ihren Kunden weiterhin nächtliche Abflüge in die USA anbieten zu können.
Das Angebot für die Kunden bleibe «insgesamt stabil», schreibt Lufthansa Cargo. Allerdings gebe es durch die neuen Betriebszeiten des Flughafens bei bestimmten Flügen zeitliche Verschiebungen.
Die Frachtfluggesellschaft hatte für den Winterflugplan ab dem 30. Oktober eigentlich im Schnitt zehn Flüge pro Nacht in Frankfurt vorgesehen. Gab es bislang gar kein Nachtflugverbot und demzufolge bis zu 50 Flugbewegungen pro Nacht, sollte ab dem 30. Oktober eine Neuregelung greifen, die für den Flughafen nur noch bis zu 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorsah. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat diese Regelung des Planfeststellungsbeschlusses in der vergangenen Woche aber vorläufig gestoppt.
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